Hinweisgebersystem

Bei Beobachtungen/Nachfragen/Beschwerden unserer Stakeholder zu sog. Compliance-Themen innerhalb unseres Unternehmens, bei beauftragten Partnerunternehmen oder in unserer Lieferkette, ob berechtigt oder unberechtigt, ist ein professioneller Umgang mit dessen Beobachtungen/ Nachfragen/Beschwerden notwendig.

Diese Verfahrensanweisung definiert Regelungen, die sicherstellen sollen, dass eingehende Beobachtungen/Nachfragen/Beschwerden aufgenommen, zeitnah an die verantwortlichen Stellen zur Kenntnis gebracht, ausgewertet und bearbeitet werden. Die Erkenntnisse daraus fließen in unser Compliance-Management und das Qualitätsmanagement zurück und führen zu einer Verbesserung des Systems.

Beobachtungen/Nachfragen/Beschwerden zu sog. Compliance-Themen sowohl innerhalb unseres Unternehmens, bei beauftragten Partnerunternehmen oder in unserer Lieferkette. Zu Compliance- Themen gehören Regeltreue (auch Regelkonformität) von Unternehmen, die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes. Zu nennen sind insbesondere Arbeitsschutz, Umwelt, Datenschutz, Nachhaltigkeitsthemen u.a.

Alle zuständigen Mitarbeiter stellen durch ihr eigenverantwortliches Handeln die erfolgreiche Umsetzung dieser Anweisung sicher. Verantwortlich für den Inhalt sowie die Einhaltung dieser Verfahrensanweisung ist die Geschäftsleitung. Für alle unklaren oder offenen Punkte ist ebenfalls die Geschäftsleitung zur Klärung anzusprechen.

Kontakt zur Meldestelle per Mail:
meldestelle@punktgenau-hohenloher.de

Kontakt zur Meldestelle postalisch:

Punktgenau Hohenloher GmbH
Betreff: HINWEISGEBERSYSTEM
InnoPark Am See 2
D-74595 Langenburg

Kontakt zur Meldestelle telefonisch:

Telefon: +49 (0) 7905 – 940 93 24

Download-Links:
Regelung der Zuständigkeiten

Menschenrechts-Nachhaltigkeitsstrategie

Risikoeinschätzung-Punktgenau

VA Beschwerdemanagement